Haushaltsausschuss des Studierendenparlaments

Kommende Sitzung

Der nächste Sitzungstermin findet sich in Absprache.

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Kontakt

hha.stupa@uni-muenster.de
Vorsitz – n.n.

Hilfestellung für Finanzanträge

Richtlinien

Aufgaben des Haushaltsausschusses

Die Studierendenschaft hat einen eigenen Finanzhaushalt, den sie verwalten muss. Das Studierendenparlament kontrolliert die Einnahmen und Ausgaben und entscheidet, wofür wie viel Geld ausgegeben wird. Dafür wählt das StuPa Mitglieder in seinen Haushaltsausschuss, der dem Parlament beratend zur Seite steht.
Der Haushaltsauschuss prüft externe Finanzanträge und formuliert Empfehlungen an das StuPa zur Beschlussfassung der Anträge. Außerdem ist der Haushaltsausschuss verantwortlich für die Stellungnahmen zum Rechnungsergebnis und zur Beitragsordnung. Er kann außerdem über Ausgaben bis einschließlich 1.000 € selbst entscheiden und beschließen.

Falls Ihr nach Finanzierungsmöglichkeiten für ein studentisches Projekt sucht, dann erfahrt Ihr hier, wie die Studierendenschaft Euch unterstützen kann.

  • Bearbeitung von Finanzanträgen

  • Bewilligung des Haushaltsentwurfes

  • Empfehlungen für Finanzanträge ab 1.000 € an das Studierendenparlament aussprechen

  • Prüfung des Kassenberichts

Ausschussmitglieder des Haushaltsausschusses