Ausschüsse und Kommissionen des Studierendenparlaments

Beschlusskompetenz und Beratungsfunktion

Den Ausschüssen und Kommissionen des Studierendenparlaments gehören jeweils sieben Mitglieder sowie deren Stellvertreter*innen an. Die Ausschüsse übernehmen dabei die Beschlusskompetenz des Studierendenparlaments, während die Kommissionen nur eine beratende Funktion innehaben. Gemäß unserer Satzung sind ständige Ausschüse der Haushaltsausschuss (HHA), der Vergabeausschuss (VGA) und der Herausgeber*innenausschuss (HGA), die jeweils auf der konstituierenden Sitzung des Studierendenparlaments zu wählen sind, sowie der Zentrale Wahlausschuss und der Urabstimmungsausschuss (UAA), die anlassbezogen gewählt werden. Das Studierendenparlament kann darüber hinaus Kommissionen einsetzen, die sich bestimmten Themen widmen, wie bspw. dem Semesterticket oder der Anpassung von Ordnungen der Studierendenschaft.

Ausschüsse im Überblick

Die Studierendenschaft hat einen eigenen Finanzhaushalt, den sie verwalten muss. Das Studierendenparlament kontrolliert die Einnahmen und Ausgaben und entscheidet, wofür wie viel Geld ausgegeben wird. Dafür wählt das StuPa Mitglieder in seinen Haushaltsausschuss, der dem Parlament beratend zur Seite steht.
Der Haushaltsauschuss prüft externe Finanzanträge und formuliert Empfehlungen an das StuPa zur Beschlussfassung der Anträge. Außerdem ist der Haushaltsausschuss verantwortlich für die Stellungnahmen zum Rechnungsergebnis und zur Beitragsordnung. Er kann außerdem über Ausgaben bis 1000€ selbst entscheiden und beschließen.

Der Herausgeber*innenausschuss (HGA) wird vom Studierendenparlament für ein Jahr gewählt und umfasst fünf studentische Mitglieder. Der HGA gibt den Semesterspiegel (SSP) heraus, die Zeitschrift und das Presseorgan der verfassten Studierendenschaft der Uni Münster und wählt zudem die Redaktion, die Geschäftsführung und den*die Layouter*in. Der HGA kann Richtlinien für die Arbeit des SSP beschließen und beaufsichtigt diese.
Die Redaktion des Semesterspiegels setzt sich aus Studierenden verschiedener Fachbereiche zusammen und orientiert sich an den Vorgaben des Ausschusses und des Pressestatuts. Dieses regelt wiederum die Zusammenarbeit des HGA und der Redaktion des SSP. Es definiert die innere Organisation und Arbeitsweise sowie den Ablauf der Wahlen der Geschäftsführung. Die Sitzungen des HGA finden nicht-öffentlich statt.

Der Vergabeausschuss entscheidet über die Vergabe von Darlehen und Zuschüssen an Studierende der Uni Münster, die sich in besonderen Situationen befinden. Diese Darlehen können nach einer ausgiebigen Beratung von allen Studierenden beantragt werden. Die Beratung erfolgt durch das AStA Finanzreferat, die AStA Sozialberatung sowie die AStA Rechtsberatung.
Die Sitzungen des VGA sind nicht-öffentlich. Eure sensiblen Daten werden streng vertraulich behandelt. Trifft der Ausschuss seine Entscheidungen über die Vergabe eines Darlehens einstimmig, kann diese als beschlossen angesehen werden. Besteht keine Einigkeit innerhalb des Ausschusses, entscheidet das Studierendenparlament über die Vergabe. Es können verschiedene Darlehen beantragt werden, bspw. Examens-, Schwangerschafts- und Sozialdarlehen oder auch Zuschüsse an ausländische Studierende sowie den Rechtsschutz.

Das Studierendenparlament unterliegt verschiedenen Ordnungen, nach denen es sich in seiner Arbeit richten muss. Zum einen ist es dazu verpflichtet, sich selbst eine Satzung zu geben, in welcher die Angelegenheiten der Studierendenschaft im Rahmen der geltenden Gesetze geregelt sind. Sie orientiert sich am Hochschulzukunftsgesetz NRW und der Haushalts- und Wirtschaftsführungsverordnung NRW. Zum anderen hat das StuPa eine eigene Geschäftsordnung, in welcher u.a. beschrieben ist, nach welchen Regeln eine Sitzung abläuft etc. Wie und wann das Parlament gewählt wird, legt die Wahlordnung fest. Die Reformkommission beschäftigt sich mit der Anpassung dieser Ordnungen und hält sie aktuell. Aktualisierungen erfolgen beispielweise, wenn Gesetzesänderungen vorliegen.

Die Semesterticketkommission wird gebildet, sofern Verhandlungen oder Neuerungen zum Semesterticket anstehen. Die Kommission bereitet dabei die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn und den Stadtwerken Münster vor, holt Informationen ein, diskutiert über die Tarife und befragt die Studierenden zu ihrer Meinung.
Die Tarifverträge mit der Bahn und den Stadtwerken werden für bestimmte Zeiträume festgelegt [z.B. für fünf Jahre]. Nach dieser Zeit treffen sich die Vertreter*innen der Studierenden, also der AStA als ausführendes Organ, mit den Vertreter*innen der anderen Unternehmen, um Neuerungen vorzunehmen. Da es bei solchen Verhandlungen um viel Geld geht, müssen diese gut vorbereitet werden.

Einmal im Jahr wählt ihr eure Vertretung im FSV (FSV), die Vertretung für ausländische Studierende (ASV) und das Studierendenparlament (StuPa). Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser Wahlen wird vom ZWA, dem zentralen Wahlausschuss, durchgeführt. Dabei kümmert sich der Ausschuss u.a. darum, dass Wahlurnen und die verschiedenen Wahlorte zur Verfügung stehen. Er koordiniert den gesamten Ablauf, unterrichtet die Wahlhelfer*innen, gibt Informationen an die kandidierenden Listen usw. Zudem stellt er alle nötigen Wahlunterlagen zur Verfügung.

Der Urabstimmungsausschuss wird nur dann vom Studierendenparlament gewählt, wenn eine Urabstimmung zu einem bestimmten Thema zustandekommt. Voraussetzung hierfür ist entweder ein mit Zweidrittelmehrheit gefasster Beschluss des Studierendenparlaments oder die schriftliche Unterstützung eines entsprechenden Antrags von mindestens 5% der Mitglieder der Studierendenschaft. Der Urabstimmungsausschuss kümmert sich sodann um Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser Abstimmung. Er koordiniert außerdem den gesamten Ablauf, unterrichtet die Wahlhelfer*innen und stellt zudem die Abstimmungsunterlagen zur Verfügung.