Urabstimmungsausschuss des Studierendenparlaments
Aufgaben des Urabstimmungsausschuss
Der Urabstimmungsausschuss wird nur dann vom Studierendenparlament gewählt, wenn eine Urabstimmung zu einem bestimmten Thema zustandekommt. Voraussetzung hierfür ist entweder ein mit Zweidrittelmehrheit gefasster Beschluss des Studierendenparlaments oder die schriftliche Unterstützung eines entsprechenden Antrags von mindestens 5% der Mitglieder der Studierendenschaft. Der Urabstimmungsausschuss kümmert sich sodann um Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser Abstimmung. Er koordiniert außerdem den gesamten Ablauf, unterrichtet die Wahlhelfer*innen und stellt zudem die Abstimmungsunterlagen zur Verfügung.