Das Studierendenparlament
Aufgaben des Studierendenparlaments
Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste beschlussfassende Organ der verfassten Studierendenschaft und wird von allen Studierenden der Uni Münster im Juni des jeweiligen Jahres gewählt. Als Studierende habt ihr einen Anspruch darauf, euch an der Hochschule selbst zu verwalten und eure Meinungen und Wünsche gegenüber der Universität und der Öffentlichkeit zu vertreten. Durch wen ihr vertreten werdet, hängt davon ab, wen ihr in das Studierendenparlament wählt. Wie auch in der allgemeinen Politik, setzt sich das Parlament aus verschiedenen Mitgliedern einer Partei zusammen. In der Hochschulpolitik nennt sich dies allerdings nicht Partei, sondern Liste. Wie viele Sitze eine Liste im Parlament erhält, wird also durch die Anzahl eurer Stimmen bei der Wahl entschieden. Ein Blick auf die Aufgaben, die das Studierendenparlament als studentisches Gremium erfüllen muss, hilft dabei, die Bedeutung des Parlaments zu verstehen. Das Studierendenparlament entscheidet über alle Beschlüsse, welche die Studierendenschaft – also euch – betreffen. Es bestimmt über die Verteilung und die Höhe der Gelder, die ihr in eurem Semesterbeitrag solidarisch abführt, es diskutiert und stimmt über Satzungsänderungen ab, die Gremien [wie z.B. die Fachschaftsräte- und vertretung] betreffen und kontrolliert ferner den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) in seiner Arbeit. Das StuPa wählt zudem den AStA-Vorsitz und bestätigt die Referent*innen, die als direkte Ansprechpartner*innen der Studierendenschaft agieren und die Beschlüsse des Parlaments ausführen. Das StuPa wählt außerdem die Mitglieder anderer Kommissionen und Ausschüsse (HHA, HGA, VGA, ZWA).
Mitglieder
Die 31 Mandate des 67. Studierendenparlaments (gewählt im Juni 2024) verteilen sich wie folgt: